Elektromobil

Unterschätzte Hilfsmittel: Das Elektromobil

Ein Elektromobil ist eine gute Ergänzung zum Rollator und Treppenlift. Insbesondere Menschen mit Bewegungseinschränkungen können so auch weitere Strecken wieder selbständig bewältigen. Offiziell gelten sie als „motorisierte Krankenfahrstühle“ und fallen unter § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Damit sind sie beispielsweise von der regelmäßigen Hauptuntersuchung („TÜV“) befreit.

Auch ein Führerschein ist für das Führen eines solchen Fahrzeugs in der Regel nicht notwendig. Das richtet sich jedoch nach Größe und Leistung des Elektromobils: Bis zu einer Breite von höchstens 110 Zentimetern und einem Gewicht von höchstens 300 Kilogramm (ohne Fahrer) kann ein Elektromobil in der Regel ohne Fahrerlaubnis gefahren werden. Wichtig ist zudem, dass das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h nicht überschreiten kann, und keine Mitfahrgelegenheit bietet. Bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 6 Stundenkilometern sind Elektromobile sogar ganz zulassungsfrei, für das Betreiben von schnelleren Fahrzeugen benötigt man zumindest eine Haftpflichtversicherung. Zu erkennen sind solche Mobile an dem kleinen Versicherungskennzeichen, das z.B. auch an Mofas angebracht sein muss.

Das passende Elektromobil / Worauf sollte man achten?

Nicht nur aufgrund dieser unterschiedlichen Rahmenbedingungen gibt es eine fast unüberschaubare Vielzahl von verschiedenen Anbietern und Modellen. Wichtige Kriterien bei der Auswahl des passenden Elektromobils sind neben der Höchstgeschwindigkeit (s.o.) auch die Reichweite und die Tragfähigkeit des Fahrzeugs. Zudem gibt es zahlreiche weitere Optionen und Ausstattungsvarianten. Ein Drehsitz kann beispielsweise das Auf- und Absteigen erleichtern, Einkaufskörbe oder Stauräume bieten Platz für die Einkäufe. Wer auch abseits von betonierten Straßen auf Feld- und Waldwegen unterwegs sein will, sollte auf größere Räder und ein robustes Fahrwerk achten.

Dank Hilfsmittel wieder selbständig und mobil

Für unsere Kundin Frau K. aus dem Weserbergland zum Beispiel ist ihr Elektromobil neben den Gehhilfen und dem Treppenlift das wichtigste Hilfsmittel. Nach einer langwierigen und schweren Krankengeschichte ist sie dank dieser drei Anschaffungen wieder weitestgehend selbständig und mobil. Auf der Plattform „Ein-Lift-fürs-Leben“ berichtet sie von ihren Erfahrungen und ihrer zurückgewonnenen Freiheit.

Kostenübernahme möglich

Als Sonderform von Elektro-Rollstühlen gelten Elektromobile generell als anerkanntes Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherungen. Damit kann man unter bestimmten Bedingungen mit Zuschüssen oder Fördermitteln bei der Anschaffung eines Elektromobils durch die Krankenkasse rechnen. Wie auch bei der Anschaffung eines Treppenlifts ist es jedoch sinnvoll, sich hier ausführlich vor der Anschaffung beraten zu lassen. Rückwirkend werden Kosten nur sehr selten erstattet.

 

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